Kostenübernahme

Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überwiegend im 2,3fachen Regelsatz, der von allen privaten Kassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt wird.


Psychiatrisch-Psychotherapeutische Facharztleistungen

GOÄ-Ziffer 801 Fachärztliche Untersuchung 33,52
(2,3fach) 806 und Behandlung 33,52
  1 Beratung, auch tel. oder E-Mail 10,72
  860 Biografische Anamnese 123,34
  861 tiefenpsycholog. fund. Einzelsitzung 92,50


Die Ziffern 801, 806, 1 werden von den Kassen ohne vorherige Genehmigung übernommen, ebenso 5 probatorische Sitzungen nach z.B. 861.

Die Kosten für weiterführende Sitzungen müssen nach gutachterlicher Begründung von den PKK und BHS zuvor genehmigt werden.

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