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Kostenübernahme Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überwiegend im 2,3fachen Regelsatz, der von allen privaten Kassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt wird. Psychiatrisch-Psychotherapeutische Facharztleistungen |
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Die Ziffern 801, 806, 1 werden von den Kassen ohne vorherige Genehmigung übernommen, ebenso 5 probatorische Sitzungen nach z.B. 861. Die Kosten für weiterführende Sitzungen müssen nach gutachterlicher Begründung von den PKK und BHS zuvor genehmigt werden. |
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